False 6414f571-39d9-41aa-bba4-a2f2efd411e4

Aktienrückkaufprogramme


Das am 5. Mai 2020 gestartete Aktienrückkaufprogramm der GAM Holding AG ist am 28. April 2023 abgeschlossen.

Im Rahmen dieses Programms kaufte das Unternehmen insgesamt 8.661.328 Aktien zum Durchschnittspreis von CHF 1.57 zurück und setzte dabei CHF 13.6 Millionen auf der ordentlichen Handelslinie ein. Auf der zweiten Handelslinie, die für die Annullierung vorgesehen ist, wurden keine Aktien zurückgekauft. 

Entsprechend der Ankündigung vom 30. April 2020 hatte die GAM Holding AG ein Aktienrückkaufprogramm gestartet. Aktienrückkäufe über die ordentliche Handelslinie dienten zur Deckung von aktienbasierten Vergütungen und Aktienrückkäufe über die zweite Handelslinie dienten zur Annullierung.

Für die Rückkäufe wurde eine Höchstgrenze von 16 Millionen Aktien über einen Zeitraum von maximal drei Jahren festgelegt.

Die Tageshöchstgrenze liegt nach §123 (1) (c) der Verordnung über die Finanzmarktinfrastrukturen bei 414'261 Aktien.
 

Details zum Aktienrückkaufsprogramm

Der Rückkauf von Namensaktien der GAM Holding AG zur Deckung von aktienbasierten Vergütungen wurde über die ordentliche Handelslinie ausgeführt.
 
Valorennummer 10.265.962
ISIN CH0102659627
Tickersymbol GAM

Verrechnungssteuer

Alle Transaktionen über die zweite Handelslinie mit dem Zweck der Kapitalreduktion unterliegen der eidgenössischen Verrechnungssteuer. 50% der Differenz zwischen dem Rückkaufspreis der Aktien und dem Nennwert der Aktien von CHF 0.05 pro Stück unterliegen der eidgenössischen Verrechnungssteuer von 35%. Die Steuer wird vom Rückkaufspreis direkt einbehalten und an die Eidgenössische Steuerverwaltung abgeführt.

Personen mit Wohnsitz in der Schweiz können nach §21 des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer eine Rückerstattung der eidgenössischen Verrechnungssteuer beantragen.

Personen mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz können eine Rückerstattung der eidgenössischen Verrechnungssteuer gemäss den Bestimmungen des jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens beantragen.

 

Direkte Steuern

Besteuerung der direkten Bundessteuer (Kantone und Gemeinde übernehmen normalerweise die gleiche Praxis):

  • Aktien im Privatvermögen: Die Differenz zwischen dem Rückkaufspreis und dem Nennwert der Aktien von CHF 0.05 pro Stück bildet steuerbares Einkommen.
  • Aktien im Firmenvermögen: Die Differenz zwischen dem Rückkaufspreis und dem Buchwert bildet steuerbares Einkommen.

Aktionäre mit Steuerdomizil ausserhalb der Schweiz bezahlen Steuern gemäss der Gesetzgebung ihres ausländischen Domizils.