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Medienmitteilung

4. Dezember 2019

GAM Holding AG: Stellungnahme zum Sanktionsantrag der SIX Exchange Regulation AG

Die SIX Exchange Regulation AG (“SIX”), die innerhalb der SIX für die Regulierung und Überwachung der Teilnehmer und Emittenten der Handelsplätze der SIX Group zuständige Instanz, hat heute die Einreichung eines Sanktionsantrags an die Sanktionskommission in Bezug auf einen technischen buchhalterischen Sachverhalt bei der GAM Holding AG angekündigt. Die Angelegenheit betrifft die Bilanzierung zukünftiger Performance-Fee-Zahlungen nach der Übernahme von Cantab Capital Partners LLP („Cantab“) durch GAM im Jahr 2016 als finanzielle Verbindlichkeit. GAM nimmt ihre Verantwortung für die Finanzberichterstattung sehr ernst. Das Unternehmen ist nicht mit der Ansicht von SIX einverstanden und hält an seinen bereits veröffentlichten Konzernrechnungen fest. Aus diesem Grund hat GAM begründete Einwände gegen den Sanktionsantrag erhoben.

Als GAM die Firma Cantab übernahm, behielten die vorherigen Partner von Cantab den Anspruch auf 40% aller zukünftigen Performance Fees. SIX argumentiert, dass diese Vereinbarung zu einer finanziellen Verbindlichkeit geführt hat, die man zum Zeitpunkt der Übernahme zum Fair Value hätte bewerten, als finanzielle Verbindlichkeit erfassen und anschliessend jedes Jahr neu messen sollen; wobei alle Wertveränderungen in der konsolidierten Erfolgsrechnung von GAM erfasst sein sollten.

Nach Ansicht von GAM, welche von ihrer Revisionsstelle sowie einem unabhängigen Experten geteilt wird, müssen jedoch bis zu dem Zeitpunkt, an welchem die Performance Fees feststehen, keine finanziellen Verbindlichkeiten erfasst werden. Erst ab diesem Zeitpunkt wird jede Verbindlichkeit zur Zahlung dieser Gebühren erfasst und in der konsolidierten Jahresrechnung zusammen mit einem entsprechenden Performance-Fee-Anteil ausgewiesen. GAM ist der Ansicht, dass dies ein wahrheitsgemässes und faires Bild der den Aktionären vermittelten finanziellen Situation von GAM widerspiegelt und nicht zu einer Diskrepanz beim Aufwand/Ertrag führt.

Diese buchhalterische Angelegenheit bezieht sich auf den konsolidierten Jahresabschluss der GAM Holding AG. Sie bezieht sich weder auf einen der Investmentfonds von GAM noch auf einen ihrer Kunden.

Für den Fall, dass GAM bei der Verteidigung ihrer Position nicht erfolgreich sein sollte, wäre GAM beim nächsten konsolidierten Jahresabschluss verpflichtet, die finanzielle Verbindlichkeit zum entsprechenden Zeitwert zu bilanzieren und die betroffenen historischen Vergleichswerte anzupassen. Diese buchhalterische Angelegenheit hätte keine Auswirkungen auf die Cashflow-Lage des Unternehmens, da eine Verbindlichkeit erst dann entstehen würde, wenn GAM entsprechende Performance Fees erhalten würde.


Kontakt für weitere Informationen:

Media Relations:       Investor Relations:
         
Marc Duckeck       Tobias Plangg
T +41 (0) 58 426 62 65       T +41 (0) 58 426 31 38
         
         

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Über GAM

GAM ist eine führende unabhängige, reine Vermögensverwaltungsgruppe. Das Unternehmen bietet aktive Anlagelösungen und -produkte für Institutionen, Finanzintermediäre und Privatkunden an. Das Investment-Management-Kerngeschäft wird durch eine Private-Labelling-Sparte ergänzt, die Management-Company- und andere unterstützende Dienstleistungen für Dritte umfassen. GAM beschäftigt rund 860 Mitarbeitende in 14 Ländern und betreibt Anlagezentren in London, Cambridge, Zürich, Hongkong, New York, Mailand und Lugano. Die Vermögensverwalter werden von einem umfassenden weltweiten Vertriebsnetz unterstützt. Per 30. Juni 2019 verwaltet die Gruppe Vermögen von CHF 136.1 Milliarden (USD 139.6 Milliarden). Die sich zu diesem Zeitpunkt in Liquidation befindlichen verwalteten Vermögen in den ARBF-Strategien von CHF 1.0 Milliarden sind in dieser Zahl nicht enthalten.

Die Aktien von GAM (Symbol «GAM») mit Sitz in Zürich sind an der SIX Swiss Exchange notiert.

Hinweis in Bezug auf zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Medienmitteilung der GAM Holding AG («die Gesellschaft») beinhaltet zukunftsgerichtete Aussagen, welche die Absichten, Vorstellungen oder aktuellen Erwartungen und Prognosen der Gesellschaft über ihre zukünftigen Geschäftsergebnisse, finanzielle Lage, Liquidität, Leistung, Aussichten, Strategien, Möglichkeiten sowie über das Geschäftsumfeld, in welchem sie sich bewegt, widerspiegeln. Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen alle Ereignisse, die keine historischen Fakten darstellen. Die Gesellschaft hat versucht, diese Aussagen durch die Verwendung von Worten wie «könnte», «wird», «sollte», «erwartet», «beabsichtigt», «schätzt», «sieht voraus», «glaubt», «versucht», «plant», «prognostiziert» und ähnlichen Begriffen zu kennzeichnen. Solche Aussagen werden auf der Grundlage von Schätzungen und Erwartungen gemacht, welche sich als falsch herausstellen können, obwohl die Gesellschaft sie im jetzigen Zeitpunkt als angemessen erachtet.

Diese zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen Risiken, Unsicherheiten, Annahmen und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass das tatsächliche Geschäftsergebnis, die finanzielle Lage, Liquidität, Leistung, Aussichten und Möglichkeiten der Gesellschaft sowie der Märkte, welche die Gesellschaft bedient oder zu bedienen beabsichtigt, wesentlich von diesen zukunftsgerichteten Aussagen abweichen können. Wichtige Faktoren, die zu solchen Abweichungen führen können, sind unter anderem: Veränderungen des Geschäfts- oder Marktumfelds, legislative, steuerliche oder regulatorische Entwicklungen, die allgemeine wirtschaftliche Lage sowie die Möglichkeiten der Gesellschaft, auf Entwicklungen in der Finanzdienstleistungsindustrie zu reagieren. Zusätzliche Faktoren können die tatsächlichen Resultate, Leistungen oder Errungenschaften wesentlich beeinflussen. Die Gesellschaft übernimmt ausdrücklich keine Verpflichtung und beabsichtigt auch nicht, Aktualisierungen oder Korrekturen irgendwelcher in dieser Medienmitteilung enthaltener zukunftsgerichteter Aussagen vorzunehmen oder Änderungen in den Erwartungen der Gesellschaft oder Änderungen von Ereignissen, Bedingungen und Umständen, auf welchen diese zukunftsgerichteten Aussagen basieren, mitzuteilen, soweit dies nicht durch anwendbares Recht oder regulatorische Bestimmungen vorgeschrieben ist.