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Medienmitteilung

8. Mai 2019

Ergebnisse der ordentlichen Generalversammlung der GAM Holding AG

  • Hugh Scott-Barrett zum Präsidenten des Verwaltungsrats wiedergewählt
  • Benjamin Meuli, Nancy Mistretta und David Jacob als Mitglieder des Verwaltungsrats wiedergewählt
  • Katia Coudray, Jacqui Irvine und Monika Machon als neue Mitglieder in den Verwaltungsrat gewählt

An der ordentlichen Generalversammlung vom 8. Mai 2019 stimmten die Aktionäre der GAM Holding AG allen Anträgen des Verwaltungsrats zu, einschliesslich dem Bericht der Geschäftsleitung, die Jahresrechnung der Muttergesellschaft sowie die Konzernrechnung für 2018. Jedoch stimmten die Aktionäre gegen die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung (49.43% haben dafür gestimmt, 41.51% haben dagegen gestimmt und 9.06% enthielten sich).

Wahlen in den Verwaltungsrat

Katia Coudray, Jacqui Irvine und Monika Machon wurden neu in den Verwaltungsrat gewählt. Hugh Scott-Barrett, Präsident des Verwaltungsrats, und die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrats, die sich für eine Wiederwahl zur Verfügung stellten, wurden für eine Amtsdauer bis zum Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung bestätigt. Die vorgeschlagenen Mitglieder des Vergütungsausschusses (Nancy Mistretta, Benjamin Meuli und Katia Coudray) wurden ebenfalls bestätigt beziehungsweise als neues Mitglied gewählt.

Entscheidungen zu Vergütung

Die Aktionäre genehmigten in einer freiwilligen Konsultativabstimmung den Vergütungsbericht für 2018. Sie stimmten zudem der vorgeschlagenen maximalen Gesamtvergütung des Verwaltungsrats für das kommende Amtsjahr sowie der maximalen fixen Gesamtvergütung der Geschäftsleitung für 2019 zu. Die Aktionäre genehmigten ebenfalls die variable Vergütung der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2018.

Hugh Scott-Barrett, Präsident des Verwaltungsrats, sagte: “Im Namen des Verwaltungsrats möchte ich unseren Aktionären, die an der heutigen Generalversammlung teilgenommen haben, danken. Ich freue mich, Katia Coudray, Jacqui Irvine und Monika Machon als neue Mitglieder des Verwaltungsrats zu begrüssen. Ich bin überzeugt, dass ihre umfangreiche Erfahrung und weitreichenden Kenntnisse in ihren jeweiligen Fachbereichen für den Verwaltungsrat wertvoll sein werden.

Wir nehmen ebenso die heutige Abstimmung über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 zur Kenntnis. Wir verstehen diesen Entscheid von einigen Aktionären im Zusammenhang mit der andauernden Liquidation der ARBF-Fonds. Wie bereits früher bekanntgegeben, erwarten wir den Abschluss der Liquidation bis Mitte Juli 2019.”

Weitere Informationen zur Generalversammlung der GAM Holding AG, einschliesslich der Abstimmungsergebnisse zu allen Traktanden, finden Sie unterwww.gam.com/agm2019.

Bevorstehende Termine:
30. Juli 2019 Halbjahresergebnisse 2019
17. Oktober 2019 Zwischenbericht für das dritte Quartal 2019
Kontakt für weitere Informationen:

Media Relations:       Investor Relations:
         
Marc Duckeck       Patrick Zuppiger
T +41 (0) 58 426 62 65       T +41 (0) 58 426 31 36
         
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Über GAM

GAM ist eine führende unabhängige, reine Vermögensverwaltungsgruppe. Das Unternehmen bietet aktive Anlagelösungen und -produkte für Institutionen, Finanzintermediäre und Privatkunden an. Das Investment-ManagementKerngeschäft wird durch eine Private-Labelling-Sparte ergänzt, die Management-Company- und andere unterstützende Dienstleistungen für Dritte umfassen. GAM beschäftigt ungefähr 900 Mitarbeitende in 14 Ländern und betreibt Anlagezentren in London, Cambridge, Zürich, Hongkong, New York, Mailand und Lugano. Die Vermögensverwalter werden von einem umfassenden weltweiten Vertriebsnetz unterstützt. Die Aktien von GAM (Symbol «GAM») mit Sitz in Zürich sind an der SIX Swiss Exchange notiert und Teil des Swiss Market Index Mid (SMIM). Per 31. März 2019 verwaltet die Gruppe Vermögen von CHF 137.4 Milliarden (USD 138.0 Milliarden). Die ARBF-Vermögen in Liquidation von CHF 1.35 Milliarden sind nicht in dieser Zahl enthalten.

Hinweis in Bezug auf zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Medienmitteilung der GAM Holding AG («die Gesellschaft») beinhaltet zukunftsgerichtete Aussagen, welche die Absichten, Vorstellungen oder aktuellen Erwartungen und Prognosen der Gesellschaft über ihre zukünftigen Geschäftsergebnisse, finanzielle Lage, Liquidität, Leistung, Aussichten, Strategien, Möglichkeiten sowie über das Geschäftsumfeld, in welchem sie sich bewegt, widerspiegeln. Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen alle Ereignisse, die keine historischen Fakten darstellen. Die Gesellschaft hat versucht, diese Aussagen durch die Verwendung von Worten wie «könnte», «wird», «sollte», «erwartet», «beabsichtigt», «schätzt», «sieht voraus», «glaubt», «versucht», «plant», «prognostiziert» und ähnlichen Begriffen zu kennzeichnen. Solche Aussagen werden auf der Grundlage von Schätzungen und Erwartungen gemacht, welche sich als falsch herausstellen können, obwohl die Gesellschaft sie im jetzigen Zeitpunkt als angemessen erachtet.

Diese zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen Risiken, Unsicherheiten, Annahmen und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass das tatsächliche Geschäftsergebnis, die finanzielle Lage, Liquidität, Leistung, Aussichten und Möglichkeiten der Gesellschaft sowie der Märkte, welche die Gesellschaft bedient oder zu bedienen beabsichtigt, wesentlich von diesen zukunftsgerichteten Aussagen abweichen können. Wichtige Faktoren, die zu solchen Abweichungen führen können, sind unter anderem: Veränderungen des Geschäfts- oder Marktumfelds, legislative, steuerliche oder regulatorische Entwicklungen, die allgemeine wirtschaftliche Lage sowie die Möglichkeiten der Gesellschaft, auf Entwicklungen in der Finanzdienstleistungsindustrie zu reagieren. Zusätzliche Faktoren können die tatsächlichen Resultate, Leistungen oder Errungenschaften wesentlich beeinflussen. Die Gesellschaft übernimmt ausdrücklich keine Verpflichtung und beabsichtigt auch nicht, Aktualisierungen oder Korrekturen irgendwelcher in dieser Medienmitteilung enthaltener zukunftsgerichteter Aussagen vorzunehmen oder Änderungen in den Erwartungen der Gesellschaft oder Änderungen von Ereignissen, Bedingungen und Umständen, auf welchen diese zukunftsgerichteten Aussagen basieren, mitzuteilen, soweit dies nicht durch anwendbares Recht oder regulatorische Bestimmungen vorgeschrieben ist.